Konditionen & AGB

Transparenz ist uns sehr wichtig. Daher könnt ihr hier bereits vorab unsere Konditionen und AGB anschauen.

Konditionen
  • Künstlervertrag (*wird Ihnen nach Buchungswunsch per Mail zugesandt)
  • ausschließlich Vorkasse oder Barzahlung vor Ort (je nach Summe & Anfahrt), keine Sonderreglungen!
  • Vertragsunterzeichnung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines:

Mitossi (im Folgenden „die Künstler“) verpflichten sich, bei ihrem Engagement entsprechend den örtlichen Gegebenheiten ihr Bestes zu leisten. Der Gesamtbetrag richtet sich nach dem im Angebot/ Vertrag festgelegten Betrag.

§2 Rücktritt vom Vertrag:

Ein Rücktritt seitens des Veranstalters ist jederzeit möglich, führt jedoch zu Ausfallkosten gegenüber den Künstlern. Diese berechnen sich wie folgt:

■ ab Vertragsabschluss bis 12 Wochen vor der Veranstaltung werden 20 % des vereinbarten Gesamtbetrages als Ausfallkosten fällig/einbehalten.

■ ab 12 Wochen vor Veranstaltung werden 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages als Ausfallkosten fällig/einbehalten.

■ ab zwei Wochen vor Veranstaltung werden 80 % des vereinbarten Gesamtbetrages als Ausfallkosten fällig/einbehalten.

Sollte es nach Absage seitens des Veranstalters zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Ausfallkosten gesondert geregelt.

Bei Annahme des Angebots durch die Künstler ist ein Rücktritt seitens der Künstler bis zu acht Wochen vor der Veranstaltung möglich.

Ein Rücktritt ist seitens beider Parteien möglich, sofern dieser durch höhere Gewalt wie z.B.:

■ technisch bedingte Ausfälle

■ Krankheit/Unfall/Tod

■ behördliche Anordnung (z.B. durch Covid-19)

verursacht wird. In diesem Falle werden durch die Künstler die bereits erhaltenen Leistungen zurückgezahlt.

Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform (Brief, Email).

§3 Haftung:

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch die Künstler verursacht worden ist. Für Schäden am Equipment der Künstler, die während der Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des/der Schädigers sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt. Der Veranstalter hat für eine funktionierende Elektronikanlage (Steckdosen, etc.) vor Ort zu sorgen.

§4 Schadenersatz:

Sofern die Künstler durch nicht von ihnen zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse vor Ort (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht oder nur teilweise erbringen können, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz sowie auf Zurückhaltung einer Zahlung.

§5 Anzahlung/ Zahlung:

Bei Zustandekommen des Vertrages wird der Gesamtbetrag sechs Wochen vor dem (ersten) Veranstaltungstag fällig. Der Veranstalter erhält eine Rechnung.

Unstimmigkeiten zu erhaltenen Leistungen müssen sofort und direkt vor Ort besprochen werden. Es besteht im Nachhinein kein Recht auf Abzüge oder Rückhalt des vereinbarten Gesamtbetrages.

§6 Verpflegung/ Getränke/ Spesen:

Alkoholfreie Getränke und dem Anlass entsprechende Verpflegung sind während der Veranstaltungsdauer durch den Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir darum, im Vorfeld entsprechend informiert zu werden.

§7 Parkplatz/ Zufahrt:

Für den Ein- und Ausladevorgang des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe des Veranstaltungsorts ist vom Veranstalter zu gewährleisten, sowie auch entsprechende Park-Erlaubnisse.

§8 GEMA-Gebühren/ KSK:

Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei rein privaten Veranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr. Das gilt auch für die Künstlersozialkasse (KSK).

§9 Aufzeichnungen von Videos/ Fotos:

Die Künstler behalten sich das Recht vor, Aufzeichnungen der Veranstaltung anfertigen zu dürfen. Diese Mitschnitte bzw. Fotos können zu Werbezwecken der Künstler verwendet werden. Aufzeichnungen durch den Veranstalter oder durch von ihm beauftragte Personen sind den Künstlern ebenfalls zugänglich zu machen.

§10 Werbung & Presse:

Der Veranstalter übernimmt die Werbung, Pressemitteilungen an die Medien, die für den Veranstalter relevant sind und die Plakatierung für das Gastspiel sowie die hierfür anfallenden Kosten. Die Künstler stellen dem Veranstalter kostenlos Pressematerial (Pressetexte/ Fotos) zur Verfügung.

§11 Ausfall eines einzelnen Künstlers:

In der Regel tritt mitossi als Duo auf. Sollte dies nicht der Fall sein, muss dies im Vertrag schriftlich festgehalten sein. Sollte einer der beiden Künstler aufgrund höherer Gewalt ausfallen, übernimmt der jeweils Andere seinen Part und liefert eine gleichwertige Darbietung. Die Gage bleibt davon unberührt.

§12 Konventionalstrafe & Zuschläge:

Sollte eine Aufführung aufgrund fehlender Rahmenbedingungen wie im Vertrag/ den AGB aufgeführt nicht möglich sein, wird die Konventionalstrafe fällig. Bei Nichteinhaltung einzelner vereinbarter Punkte aus Vertrag und AGB, die dennoch eine Aufführung zulassen, fallen dem Aufwand entsprechende Zuschläge an (z.B.: kein Parkplatz → Parkgebühren).

§13 Antidiskriminierungsklausel:

Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen. Sollte es während der Veranstaltung zu entsprechenden Äußerungen kommen, welche nicht vom Veranstalter in der nötigen Konsequenz geahndet werden, behält sich mitossi vor, die Veranstaltung vorzeitig zu verlassen. Die Gage bleibt hiervon unberührt. Des Weiteren darf der Besuch der Veranstaltung (sofern öffentlich) grundsätzlich nicht wegen der ethnischen Herkunft des Gastes oder aus sonstigen diskriminierenden Gründen verweigert oder eingeschränkt werden.

§14 Vertragsunterzeichnung:

Die im Künstlervertrag vereinbarte Gesamtsumme gilt bis Vertragsunterzeichnung als unverbindliches Angebot. Wird der Vertrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt unterzeichnet und zurückgesandt, erhöht sich die vereinbarte Gesamtsumme um 15%. Sollte eine Vertragsunterzeichnung innerhalb von 10 Tagen nicht möglich sein, kann die Frist per E-Mail einmalig um weitere 10 Tage verlängert werden.

§15 Weitere Konditionen (z.B. für Agenturen):

Uns sind Transparenz gegenüber dem Kunden, sowie eine erfolgreiche Veranstaltung sehr wichtig. Entsprechend sollen alle relevanten Infos dem Kunden zugängig gemacht werden. Dazu gehören: unser Künstlervertrag inklusive Gagen und Voraussetzungen für eine Aufführung, alle weiteren Absprachen & eine passende/ authentische Vermittlung unserer künstlerischen Darbietung (z.B. durch unsere Webseite oder von uns zur Verfügung gestellte Portfolios). Des weiteren spielen wir stets unter unserem Namen (mitossi).

Im Rahmen unserer Aufführungen werben wir stets mit unserem Namen (mitossi) und teilen in der Regel unsere Werbeflyer aus.

Einschränkungen unserer Werbung sind stets im Vorfeld gesondert abzusprechen und schriftlich zu vereinbaren.

§16 Änderungen des Vertrages:

Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und des ausdrücklichen Einverständnisses beider Vertragspartner.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen.

AGB, Stand 10/2021